Unterstützung

Das Landesamt prüft Unterschiede in den Ausbildungen – Gleichwertigkeitsprüfung

Pflegefachkräfte, die in Nicht-EU-Ländern einen Abschluss gemacht haben, müssen einen Antrag auf Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen. Dieses Amt prüft mittels der eingereichten Dokumente (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Abschlusszertifikaten und Nachweise über Berufserfahrung), inwieweit die Ausbildung und Praxiserfahrung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist (sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung).

In manchen Fällen stellt das Landesamt für Pflege die volle Gleichwertigkeit fest, dann kann die Anerkennung und Berufszulassung schnell erfolgen. Meist jedoch erkennt das Landesamt für Pflege wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung im Herkunftsland und der deutschen Ausbildung. Das Landesamt für Pflege entscheidet dann auch, in welchen Bereichen Defizite vorliegen und wie viele Stunden Unterricht und wie viel praktische Erfahrung noch notwendig ist.

Der Defizitbescheid (auch Feststellungsbescheid genannt) bewertet also die vorhandene Qualifikation der Pflegefachperson aus dem Ausland und gibt an, was für eine Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung noch nötig ist. Sobald der Defizitbescheid des Landesamts für Pflege vorliegt, können Sie wählen, ob Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren wollen.

Die Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland hat in den letzten Jahren Fachabteilungen und Initiativen gestartet, welche den Weg zur Fachkräfterekrutierung aus dem Ausland ebnen sollen. Im ersten Schritt stellen wir Ihnen hier hilfreiche Links vor:

Beispiele für Maßnahmen im gelungenen Diversity Unternehmensalltag:

  • Offene und wertschätzende Unternehmenskultur/Leitbild/Verhaltenskodex einführen und pflegen
  • Führungskräfte für Diversity Management sensibilisieren und eine entsprechende Führungskultur etablieren
  • Onboarding professionalisieren (Vorbereitungs-, Orientierungs-, Integrationsphase)
  • Teamzusammensetzung optimieren (gemischte Teams)
  • Tandems einführen (verschiedene Kulturen, Alter etc.)
  • Sensibilitäts- und Kompetenztrainings durchführen
  • Sprachkurse anbieten, Sprachförderung betreiben
  • Kultursensibles Speisenangebot in der Kantine bereitstellen
  • Feiertage respektieren, Fastenzeiten berücksichtigen, Gebetspausen ermöglichen
  • Gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft durchführen
  • Ggf. an Wettbewerben teilnehmen
  • Kommunikation nach innen wie nach außen betreiben
  • Netzwerke knüpfen und pflegen

Unterstützung bei der Wohnungssuche:

Ein wichtiger Punkt ist es, bezahlbaren Wohnraum für Ihre Fachkraft zu finden. Auch hier können Sie als Unternehmen unterstützen und z. B. Ihre Fachkraft bei Wohnungsbesichtigungen begleiten, bei der Übersetzung von Mietverträgen helfen, unbefristete Arbeitsverträge ausstellen als besseren Nachweis für die Vermieter oder ggf. eine Unternehmenswohnung anmieten, in der die Fachkraft übergangsweise wohnen kann (Mitarbeiter-WG).